Start der Förderprogramme "Förderung der Übungsarbeit" und "1000x1000"
<p class="text-justify">Auch im Haushaltsjahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW wieder Sportfördermittel zur Verfügung.</p>
<p class="text-justify">Die Antragstellung für die beiden folgenden Förderprogramme startete am 30.03.2022 über das LSB-Förderportal.</p>
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
<p class="text-justify">Im Jahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.<br /> Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.</p>
<p class="text-justify">Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit finden Sie hier.</p>
1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
<p class="text-justify">Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.</p>
<p class="text-justify">Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen.</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen zu 1000x1000 finden Sie hier.</p>
