Förderprogramme "1000x1000" und "Förderung der Übungsarbeit"

<p class="text-justify">Mit einem Gesamtvolumen von mehr als 8,8 Mio. Euro setzt die Landesregierung die Programme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ fort.</p>

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<h3 class="text-justify">1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein</h3>

<p class="text-justify">Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2026 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von <strong>1,25 Millionen Euro</strong> zur Verfügung.<br /> Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2026 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt neun Förderschwerpunkten zuordnen lassen:</p>

<ul> <li class="text-justify"><em>Sport im außerunterrichtlichen Schulsport</em></li> <li class="text-justify"><em>Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege</em></li> <li class="text-justify"><em>Inklusion im Sport</em></li> <li class="text-justify"><em>Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit</em></li> <li class="text-justify"><em>Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport</em></li> <li class="text-justify"><em>Gesundheits- und Rehasport</em></li> <li class="text-justify"><em>Integration durch Sport</em></li> <li class="text-justify"><em>Nachhaltige Entwicklung im Sport</em></li> <li class="text-justify"><em>Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen</em></li> </ul>

<p class="text-justify"><strong>Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.</strong></p>

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<h3 class="text-justify">Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen</h3>

<p class="text-justify">Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt <strong>7,56 Millionen Euro</strong> für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.<br /> Das Geld ist für Übungsleitungen vorgesehen. Die Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.</p>

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<p class="text-justify"><strong>Die Antragstellung für die beiden Förderprogramm ist ab sofort über das LSB-Förderportal möglich.</strong></p>

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<p class="text-justify">Foto: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann</p>